Als Mitglied des AGVS verpflichten wir uns:
- unser Fachwissen in allen Belangen des Autofahrens zur Verfügung zu stellen
- ein Vertrauensverhältnis zu pflegen
- uns gegenüber Dritten, wie Herstellern, Importeuren und Versicherungen fÜr die Kundeninteressen einzusetzen
- neue und gebrauchte Fahrzeuge entsprechend den gesetzlichen Vorschriften abzuliefern
- über die Herkunft und Vorgeschichte von Fahrzeugen detailliert Auskunft zu erteilen
- die selbst abgegebenen und die Herstellergarantien einzuhalten
- Unterhalts- und Reparaturarbeiten fachgerecht, zuverlässig und im Hinblick auf eine optimale Betriebssicherheit und Werterhaltung der uns anvertrauten Fahrzeuge auszuführen
- über die vorgenommenen Arbeiten und die verwendeten Produkte detailliert Auskunft zu geben und dafür zu garantieren
- den Besitzer auf mögliche weitere Defekte aufmerksam zu machen, vor grösseren, nicht vorgesehenen Reparaturen jedoch vorgängig zu informieren und sein Einverständnis einzuholen
- bei Meinungsverschiedenheiten die von AGVS und den Automobilclubs (TCS und ACS) geschaffenen Schlichtungsstellen anzurufen