Als Mitglied des AGVS verpflichten wir uns:

  • unser Fachwissen in allen Belangen des Autofahrens zur Verfügung zu stellen
  • ein Vertrauensverhältnis zu pflegen
  • uns gegenüber Dritten, wie Herstellern, Importeuren und Versicherungen fÜr die Kundeninteressen einzusetzen
  • neue und gebrauchte Fahrzeuge entsprechend den gesetzlichen Vorschriften abzuliefern
  • über die Herkunft und Vorgeschichte von Fahrzeugen detailliert Auskunft zu erteilen
  • die selbst abgegebenen und die Herstellergarantien einzuhalten
  • Unterhalts- und Reparaturarbeiten fachgerecht, zuverlässig und im Hinblick auf eine optimale Betriebssicherheit und Werterhaltung der uns anvertrauten Fahrzeuge auszuführen
  • über die vorgenommenen Arbeiten und die verwendeten Produkte detailliert Auskunft zu geben und dafür zu garantieren
  • den Besitzer auf mögliche weitere Defekte aufmerksam zu machen, vor grösseren, nicht vorgesehenen Reparaturen jedoch vorgängig zu informieren und sein Einverständnis einzuholen
  • bei Meinungsverschiedenheiten die von AGVS und den Automobilclubs (TCS und ACS) geschaffenen Schlichtungsstellen anzurufen